Verpflichtungen und Bedenken bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Unterauftragnehmern

Eine effiziente Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern in der Industrie erfordert einen tiefgreifenden Ansatz, der die Komplexität und die Risiken dieser Zusammenarbeit berücksichtigt. Sie bringt verschiedene Herausforderungen und Verantwortlichkeiten mit sich, insbesondere im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Anforderungen. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Verpflichtungen und Bedenken ein, die Auftragnehmer berücksichtigen müssen, um die Vorschriften einzuhalten und die Risiken zu minimieren.

Vander Elst Freistellung, eine Lösung mit Bedingungen

Der angespannte Arbeitsmarkt zwingt Unternehmen dazu, über die nationalen Grenzen hinauszuschauen. Die Ausnahmeregelung nach Vander Elst, die auf einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rechtssache C-43/93) beruht, ermöglicht es Unternehmen in der EU, Arbeitnehmer aus Drittländern (außerhalb des EWR und der Schweiz), die in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig beschäftigt sind, ohne zusätzliche Arbeitserlaubnis vorübergehend in anderen EU-Mitgliedstaaten zu beschäftigen. Dies ist unter der Voraussetzung möglich, dass die Arbeitnehmer rechtmäßig im Heimatland arbeiten und die Beschäftigung im anderen Mitgliedstaat vorübergehend ist. In Belgien gilt diese Ausnahmeregelung landesweit, und die Unternehmen müssen nationale Verfahren wie die Limosa-Meldung befolgen, um die Vorschriften einzuhalten.

Kettenhaftung

Auftragnehmer, die mit Subunternehmern aus Drittländern zusammenarbeiten, sollten sich ihrer Haftung im Falle illegaler Beschäftigung bewusst sein. Derzeit können sich Auftragnehmer von der Haftung befreien, indem sie eine schriftliche Erklärung des Subunternehmers einholen, in der dieser erklärt, dass er keine illegalen Einwanderer beschäftigt. Die Haftung lebt jedoch wieder auf, wenn die Sozialkontrolle nachweist, dass der Auftragnehmer Kenntnis von der illegalen Beschäftigung hatte.

Neue Sorgfaltspflicht Die flämische Regierung hat zusätzliche Verpflichtungen zur Stärkung der Kettenhaftung eingeführt. Diese Sorgfaltspflicht verlangt von den Auftragnehmern, von ihren direkten Subunternehmern zusätzliche Dokumente anzufordern, wie zum Beispiel: – Identifizierung und Kontaktdaten des Subunternehmers. – Persönliche Daten von ausländischen Arbeitnehmern und Selbständigen. – Erwartet werden: Identitätsnachweise, Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitskarten und Limosa – Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Obwohl die genauen Anforderungen noch nicht festgelegt sind, wird erwartet, dass Identitätsnachweise, Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitskarten und Limosa-Meldungen erforderlich sein werden. Obwohl sowohl Flandern als auch Wallonien Vorschriften zur Kettenhaftung und Sorgfaltspflicht haben, um Missbrauch bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zu verhindern, gibt es einige Unterschiede in der Strenge und den spezifischen Anforderungen:

Grad der Strenge

Flandern Im Allgemeinen strenger mit zusätzlichen Sorgfaltspflichten. Spezielle Checklisten und Dokumente sind erforderlich, um die Einhaltung zu gewährleisten. Wallonien Ebenfalls streng, aber möglicherweise weniger detailliert in bestimmten Anforderungen. Der Schwerpunkt liegt auf ähnlichen Grundsätzen, aber mit einigen Unterschieden in der Umsetzung.

Anforderungen an die Dokumentation

Flandern Spezifische Anforderungen für die Anforderung von Identifikations- und Kontaktinformationen von Unterauftragnehmern. Betonung des Bedarfs an persönlichen Daten ausländischer Arbeitnehmer, einschließlich Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Strenge Durchsetzung der Limosa-Meldung. Wallonien Verlangt ebenfalls die Identifizierung von Subunternehmern und Kontaktinformationen. Schwerpunkt auf der Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, aber möglicherweise weniger spezifische Anforderungen für zusätzliche Dokumente wie Arbeitskarten.

Control levels & inspections

Flandern Die Auftragnehmer müssen aktiv prüfen, ob die Dokumente gültig sind und der Realität entsprechen. Gezielte Kontrolle der Gültigkeitsdauer von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Strenge Inspektionen und Durchsetzung durch Kontrollstellen. Die Auftragnehmer müssen die Einhaltung aller Sorgfaltspflichten nachweisen können. Hohe Bußgelder und Strafen bei Nichteinhaltung. Wallonien Verlangt die Kontrolle von Dokumenten, aber die genauen Kontrollmaßnahmen können etwas weniger streng sein als in Flandern. Verfallsdaten müssen verfolgt werden, aber die Betonung der aktiven Kontrolle kann weniger intensiv sein. Auch hier sind Inspektionen vorgeschrieben, aber die Durchsetzung kann im Vergleich zu Flandern etwas weniger streng sein. Bußgelder und Strafen sind vorhanden, aber Häufigkeit und Intensität der Inspektionen können variieren.

Niederlande

Wet ketenaansprakelijkheid (WKA) Die Auftragnehmer sind für die Einhaltung der Vorschriften für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verantwortlich. Sie müssen darauf achten, dass sie die entsprechenden Dokumente wie Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung anfordern.

Deutschland

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Das AEntG regelt die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und überträgt dem Unternehmer die Verantwortung für die Prüfung der Arbeitserlaubnis, des Aufenthaltsstatus und anderer relevanter Dokumente.

  Frankreich

Gesetz Macron Unternehmen, die ausländische Arbeitskräfte einstellen, müssen strenge Dokumentationsanforderungen erfüllen, einschließlich Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung und Einhaltung der Mindestlohnvorschriften.

Vereinigtes Königreich

Gesetz über Einwanderung, Asyl und Staatsangehörigkeit 2006 Arbeitgeber müssen den Aufenthaltsstatus und die Arbeitserlaubnis von ausländischen Arbeitnehmern überprüfen und sind für die Einhaltung der Einwanderungsgesetze verantwortlich.

Überlegungen bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Unterauftragnehmern

Neben der Vander-Elst-Befreiung müssen die Auftragnehmer weitere administrative Verpflichtungen beachten. So muss ein ausländischer Arbeitnehmer für eine Beschäftigung auf belgischem Hoheitsgebiet eine Karte nach Schema 3 oder Schema 15/A vorlegen können. Derzeit wird eine digitale Datenbank nach dem Prinzip „nur einmal“ aufgebaut, die dafür sorgt, dass Dokumente, die sich bereits im Besitz der Behörden befinden, nicht erneut angefordert werden müssen. Wenn der Subunternehmer die erforderlichen Daten nicht vorlegt, muss der Auftragnehmer ihn einmal daran erinnern und, falls die Dokumente nicht vorgelegt werden, die Kontrolle informieren. Die Sorgfaltspflicht beinhaltet keine rechtliche Verpflichtung zur Kontrolle, verlangt aber die Überprüfung der Gültigkeit von Dokumenten wie Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Subunternehmern erfordert ein sorgfältiges Vorgehen, um die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und die Kettenhaftung sicherzustellen. Die Implementierung dieser Dokumentationsprozesse kann komplex und zeitaufwändig sein. Glücklicherweise bietet Onyx One eine Lösung, die diesen Prozess vereinfacht und automatisiert. Gerne erzählen wir Ihnen mehr darüber

WARUM

WIR GLAUBEN AN DIE ZUSAMMENARBEIT

Ich glaube, die Welt ist besser dran, wenn JEDER das tut, was er gerne tut

  • Jeder tut das, was er am besten kann
  • Wir können uns auf das konzentrieren, was wir am besten können
  • Wir haben die Möglichkeit, uns zu spezialisieren, was bedeutet, dass wir andere brauchen, um das zu tun, was wir lieber nicht tun würden, und dass die Zusammenarbeit unerlässlich ist.
    Kurz gesagt, ich glaube, die Welt ist besser dran, wenn wir zusammenarbeiten. Zusammenarbeiten, damit die Ressourcen effizient und nachhaltig genutzt werden. Zusammenarbeiten mit unseren Kollegen, Lieferanten, Kunden und Vertriebskanälen. Zusammenarbeiten mit Spezialisten, Beratern und Auftragnehmern sowie mit den Behörden in einem Regelungsrahmen.
  • Zusammenarbeiten als Einzelperson in einem Team
  • Zusammenarbeiten als Team in einer Organisation
  • Zusammenarbeiten als Unternehmen in der Gesellschaft
  • Ich glaube, dass eine Zusammenarbeit realisiert werden kann, wenn wir uns selbst entwickeln können. Zusammenarbeit ist möglich, wenn wir:
  • auf unseren Auftrag vorbereitet sind
  • wissen, was von uns erwartet wird
  • die Autonomie haben, (die richtigen) Entscheidungen zu treffen
  • wissen, dass das, was wir andere tun lassen, gut gemacht wird
  • darauf vertrauen können, dass andere ebenfalls vorbereitet sind, sich weiterentwickelt haben und wissen, was von ihnen erwartet wird

WAS

WIR GLAUBEN AN QUALITÄT UND EHRLICHKEIT

Wir glauben, dass Arbeit und Zusammenarbeit nur möglich sind auf der Basis von:

Wir glauben, dass Arbeit und Zusammenarbeit nur möglich sind auf der Basis von:

  • Gleichwertigkeit
  • Bescheidenheit
  • Selbständigkeit
  • Respekt
  • Wertschätzung

Wir glauben, dass sich Produkte und Dienstleistungen auszeichnen können durch unsere:

  • Aufmerksamkeit
  • Sorgfalt
  • Professionalität

Wir bieten Unterstützung und stehen für:

  • Eigenheit
  • Originalität
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Wir glauben daran, dass wir einen positiven Beitrag zu unserer Gesellschaft und der Welt im Allgemeinen leisten können.

Wir glauben, dass unsere Fokussierung auf die Informationssicherheit gemäß ISO 27001 und der DSGVO einen Mehrwert für unsere Kunden darstellt, u. a. durch:

  • Privacy by design (eingebauter Datenschutz)
  • Privacy by default (datenschutzfreundliche Standardeinstellungen)
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, falls erforderlich
  • Unsere Rolle als Verarbeiter und für die Verarbeitung Verantwortlicher ordnungsgemäß zu erfüllen

WIE

WIR GLAUBEN AN TECHNOLOGIE UND EFFIZIENZ

Wir helfen Unternehmen dabei:

  • ihre Mitarbeiter zu schulen
  • den Schulungsprozess effizient zu gestalten
  • einen Einblick in die Entwicklung ihrer Mitarbeiter zu erhalten

Aus diesem Grund entwickeln wir e-Learning und bieten wir die Onyx-Lernumgebung an.

Wir helfen Auftraggeber dabei:

  • ihre Fremdfirmen zu schulen und zu qualifizieren
  • einen Einblick in die Kompetenzen ihrer Fremdfirmen zu erhalten
  • vorbereitet zu sein, wenn Fremdfirmen zur Arbeit kommen, um ihre Teams zu leiten

Wir helfen Fremdfirmen dabei:

  • sich vor Arbeitsbeginn effizient vorzubereiten
  • ihre Verwaltung zu vereinfachen

Wir helfen Produzenten dabei:

  • ihren Vertriebskanal zu schulen
  • ihre Kunden zu informieren

Deshalb entwickeln wir Onyx One und schaffen eine Online-Community der effizientesten Unternehmen.

„Wir empfehlen Onyx One ohne jeden Zweifel weiter! Viele unserer Hausbauunternehmen arbeiten bereits mit dem System und das hat uns überzeugt. Wir sind mit der Plattform und mit der Zusammenarbeit zufrieden.“

Fons Huybrechts Berater für betriebliche Prävention – Bayer Agriculture bv

„Onyx One hat unsere Auftragnehmerverwaltung erheblich verbessert. Alle Dokumente und Bescheinigungen werden jetzt automatisch nachverfolgt. Es ist ein benutzerfreundliches System und hat einen starken Service Desk.

Diana De Peuter Leiterin Finanzen und IT – Monument Chemical bv

„Wir haben ein hervorragendes Sicherheitstraining (e-Learning) für die Auftragnehmer durch Onyx One, und die Zusammenarbeit funktioniert reibungslos.“

Luc Dejonghe
HSSE Manager  – Shell Catalysts & Technologies Belgium N.V.