Arbeitet Ihr Unternehmen mit (Unter-)Auftragnehmern aus der Bauwirtschaft, der Fleischverarbeitung oder mit Sicherheitsfirmen zusammen?
Achtung: Dies gilt auch, wenn Ihr Unternehmen mit einer Wartungs- und/oder Reinigungsfirma zusammenarbeitet. Dann unterliegen auch Sie der Einbehaltungspflicht.
Was ist die Einbehaltungspflicht?
Sind Sie ein Auftraggeber, der Arbeiten durch einen Auftragnehmer ausführen lässt? Oder ein Auftragnehmer, der Arbeiten an einen Subunternehmer vergibt? Dann müssen Sie vor der Bezahlung der Rechnung prüfen, ob Ihr Vertragspartner steuerliche oder soziale Schulden hat.
Wenn Schulden bestehen, sind Sie verpflichtet, einen Teil des Rechnungsbetrags an das Finanzamt oder die Sozialversicherung weiterzuleiten.
- Bei sozialen Schulden müssen 35 % des Rechnungsbetrags (ohne MwSt.) einbehalten werden.
- Bei steuerlichen Schulden müssen 15 % des Rechnungsbetrags (ohne MwSt.) einbehalten und weitergeleitet werden.
Sanktionen
Falls sich nach der Bezahlung einer Rechnung herausstellt, dass dennoch steuerliche oder soziale Schulden bestehen, haften Sie gesamtschuldnerisch für diese Schulden. Das bedeutet, dass Sie ein zweites Mal zahlen müssen.
- Bei sozialen Schulden haften Sie für den Gesamtpreis der Arbeiten (ohne MwSt.).
- Bei steuerlichen Schulden haften Sie für 35 % des Gesamtpreises.
Zeitaufwendig und arbeitsintensiv
Die Einhaltung der Einbehaltungspflicht ist eine zeitaufwendige Aufgabe. Viele Unternehmen verfügen weder über die Ressourcen noch über das Personal, um dies ordnungsgemäß zu überwachen, und laufen somit Gefahr, für die Schulden ihrer (Unter-)Auftragnehmer haftbar gemacht zu werden.
Onyx One
Mit der Online-Qualifikations- und Registrierungsplattform Onyx One wird dieser gesamte Prozess automatisiert.
Hat Ihr (Unter-)Auftragnehmer steuerliche oder soziale Schulden? Sie werden sofort benachrichtigt.
So sparen Sie Zeit und Geld!